Alltagsbegleitung
Unsere Leistungen

Alltagsbegleitung

Unterstützung im täglichen Leben

Was ist Alltagsbegleitung?

Alltagsbegleitung bietet individuelle Unterstützung, um das alltägliche Leben zu meistern. Sie richtet sich an Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder besonderen Lebensumständen Unterstützung benötigen. Ob bei der Haushaltsführung, Einkäufen, Freizeitgestaltung oder einfach als gesellschaftliche Begleitung – Alltagsbegleiter*innen schaffen Entlastung und fördern die Lebensqualität.

Die Alltagsbegleitung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 verfügbar sein. Du kannst Dich aber schon jetzt unverbindlich informieren und eine Anfrage stellen, um Dir frühzeitig einen Platz zu sichern.

Alltagsbegleitung
Worauf es ankommt

Vorraussetzungen & Zweck von Alltagsbegleitung

Für wen ist Alltagsbegleitung geeignet?

Die Alltagsbegleitung richtet sich an alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad. Zu den  Leistungsempfängern zählen insbesondere folgende Personengruppen:

Welche Hilfe bietet die Alltagsbegleitung?

Die Alltagsbegleitung deckt zahlreiche Lebensbereiche ab und verfolgt das Ziel, den Alltag ganzheitlich zu fördern. Im Fokus stehen dabei insbesondere folgende Unterstützungsangebote:

Wie wird die Alltagsbegleitung finanziert?

Die Finanzierung der Alltagsbegleitung erfolgt über die Pflegekasse. Pflegebedürftige haben bereits ab dem ersten Pflegegrad einen Anspruch auf den so genanten „Entlastungsbetrag“, welcher ab dem 1. Januar 2025 insgesamt 131 Euro monatlich umfasst und für Leistungen wie Unterstützung im Haushalt, Einkäufe oder Freizeitgestaltung genutzt werden kann.

Wie viel Unterstützung kann ich monatlich erhalten?

Mit unserem Stundensatz von 32,50 Euro Brutto kannst du bis zu 4 Stunden Alltagsbegleitung monatlich über den Entlastungsbetrag von 131 Euro finanzieren, der von der Pflegekasse bereitgestellt wird. Nicht genutzte Beträge können bis zum Jahresende angespart  und entsprechend genutzt werden. Auf Antrag bei der Pflegekasse ist es sogar möglich, diese über das Jahr hinaus zu übertragen und später zu verwenden.
Falls die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder kein Pflegegrad vorliegt, besteht die Möglichkeit einer privaten Finanzierung.

In wenigen Schritten zu deiner Alltagsbegleitung

1. Anfrage stellen

Nimm unverbindlich Kontakt mit uns auf, damit unser Team prüfen kann, ob Anspruch auf eine kostenfreie Alltagsbegleitung besteht und welche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

2. Unverbindliche Beratung

In einem persönlichen Gespräch nehmen wir gemeinsam deinen individuellen Hilfebedarf auf und beraten ausführlich und unverbindlich zu deinen Möglichkeiten und Leistungen.

3. Leistungserbringung

Sobald wir die Leistungen an deinen Bedarf angepasst und alle Formalitäten geklärt haben, startet zeitnah die Unterstützung durch deine qualifizierte Alltagsbegleitung.

Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen zur Alltagsbegleitung

Die Kosten für die Alltagsbegleitung werden über den Entlastungsbetrag gedeckt.

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, selbst bei Pflegegrad 1. Gemäß § 45b Absatz 1 SGB XI dient dieser Betrag der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit sowie der Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen. Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für die Alltagsbetreuung (Putz- und Haushaltshilfen, Einkäufe oder Behördengänge) oder Betreuungsgruppen eingesetzt werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese Leistungen privat zu finanzieren oder – bei entsprechender Bewilligung durch die Pflegekasse – Pflegegelder oder Sachleistungen umzuwandeln.

Ja, es können jederzeit zusätzliche Stunden gebucht werden. Diese werden separat berechnet, falls sie den bewilligten Umfang der Pflegekasse übersteigen. In diesem Fall handelt es sich um Privatleistungen, welche privat zu vergüten sind.

Nein, alle Fahrtkosten der Alltagsbegleitung sind bereits im Stundensatz enthalten. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.

Nein, die Alltagsbegleitung kann flexibel in Anspruch genommen werden. Es besteht keine langfristige Bindung. Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen beendet werden. So bleibt maximale Unabhängigkeit gewahrt.

Ja, großer Wert wird auf Kontinuität und Vertrauen gelegt. Eine feste Alltagsbegleitung unterstützt regelmäßig.

Folgende Tätigkeiten überschreiten das Tätigkeitspensum einer Alltagsbegleitung und können leider nicht geleistet werden:

  • Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe)
  • Tätigkeiten, die eine Fachausbildung in der Pflege erfordern

Ja, die Alltagsbegleitung unterstützt gerne bei Freizeitaktivitäten, wie z. B. Spaziergängen, kulturellen Veranstaltungen oder anderen Hobbys. Ziel ist es, die Lebensqualität zu steigern und Selbstbestimmtheit zu fördern.

Ja, in dringenden Fällen und unter gewissen Voraussetzungen kann auch kurzfristige Unterstützung organisiert werden.

Ja, die Leistungen können auch für Angehörige gebucht werden. Voraussetzung ist, dass entweder eine Verwandtschaft im ersten Grad besteht oder eine gültige Vollmacht vorliegt.