Wissenswertes zur persönlichen Assistenz

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines zur Assistenz

Das persönliche Budget ist eine Geldleistung zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, die es ihnen ermöglicht, selbst zu entscheiden, welche Leistungen sie benötigen und von wem diese erbracht werden. Diese Leistungsform wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein rechtlicher Anspruch auf das persönliche Budget, das auch trägerübergreifend als Komplexleistung beantragt werden kann. Dies erlaubt es Menschen mit Behinderungen, anstelle von festgelegten Dienst- oder Sachleistungen, ein Budget zu wählen, mit dem sie selbstbestimmt Leistungen einkaufen können.

Unsere Beratung für Assistenznehmer sowie die Begleitung im Antragsverfahren sind komplett kostenfrei. Die nachfolgenden Assistenzleistungen werden vollständig von den Kostenträgern finanziert, sodass keinerlei Kosten für den Assistenznehmer für all unsere Leistungen entstehen.

Formen der Assistenz

In der persönlichen Assistenz unterstützt die Assistenzkraft ganzheitlich im Privatbereich. Beispielsweise gehören alltägliche Tätigkeiten im Haushalt und Garten dazu, ebenso die Begleitung zu Terminen sowie die Unterstützung bei der Körperpflege und beim An- und Auskleiden. Die Assistenzkraft übernimmt Aufgaben wie Besorgungen, Einkäufe, Unterstützung beim Telefonieren, Vorlesen und begleitet bei der Freizeitgestaltung – immer entsprechend den jeweiligen Anforderungen. Die Einarbeitung erfolgt direkt vom Assistenznehmer*in und seinem Assistenzteam und ist auf dessen spezielle Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Selbstbestimmtheit stets beim dem/der Assistenznehmer*in liegt.

In der Freizeitassistenz unterstützt die Assistenzkraft eine Person oder eine Gruppe von Personen bei der Planung und Durchführung verschiedener Freizeitaktivitäten. Dazu gehört die Begleitung bei Ausflügen, im Urlaub oder zu Festen. Die Assistenzkraft unterstützt auch bei sportlichen Aktivitäten sowie beim Besuch von Kino, Theater, Konzerten und Museen. Neben der aktiven Beteiligung an den Aktivitäten trägt die Assistenzkraft dazu bei, die Veranstaltungen zu organisieren und sicherzustellen, dass die individuellen Bedürfnisse und Präferenzen berücksichtigt werden. Darüber hinaus spielt die Freizeitassistenz eine Rolle beim Vorstellen neuer Aktivitäten und dem Kennenlernen unterschiedlicher Freizeitmöglichkeiten. Ziel ist es, eine vielfältige und an den Interessen der betreuten Person oder Gruppe ausgerichtete Freizeitgestaltung zu ermöglichen.

In der Arbeitsassistenz bietet die Assistenzkraft Unterstützung am Arbeitsplatz. Dabei liegt der Fokus darauf, dem/der Assistenznehmer*in Hilfestellung bei der Ausführung seiner beruflichen Aufgaben zu geben, während er gleichzeitig eigenständig seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllt. Die Assistenz umfasst Tätigkeiten wie Telefonieren, Tippen am Computer, Schreiben auf der Flipchart und weitere berufsspezifische Aufgaben. Die Begleitung zu beruflichen Terminen außerhalb des Arbeitsplatzes sowie Unterstützung beim Toilettengang, Mittagessen und An- und Auskleiden sind ebenfalls Bestandteile der Arbeitsassistenz. Die Assistenzkraft begleitet den/die Assistenznehmer*in auch auf dem Weg zum Arbeitsplatz und zurück. Durch diese umfassende Unterstützung wird gewährleistet, dass der/die Assistenznehmer*in sein berufliches Umfeld optimal bewältigen kann, wobei stets die Selbstständigkeit und Erfüllung der beruflichen Verpflichtungen im Vordergrund stehen.

Die Schulassistenz ist darauf ausgerichtet, Kinder in der Schule zu begleiten und zu unterstützen. Sie bietet individuelle Hilfe entsprechend den Fähigkeiten des Kindes an, um den Schulalltag zu bewältigen und gleichzeitig die Selbstständigkeit zu fördern. Die Aufgaben der Schulassistenz umfassen das Abholen des Kindes am Schuleingang, die Organisation der Schultasche, das Bereitlegen und Ordnen der Arbeitsmaterialien sowie die Begleitung bei Raum- und Lernortwechseln. Darüber hinaus kann sie Unterstützung beim Toilettengang bieten und das Kind in Schulpausen, bei Ausflügen, Klassenfahrten und schulverpflichtenden Aktivitäten begleiten. Zu betonen ist, dass die Schulassistenz nicht für die Notengebung oder die Vermittlung von schulischen Lerninhalten verantwortlich ist – es handelt sich also nicht um Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung. Ebenso gehört die Begleitung des Schulweges nicht zu ihren Aufgaben. Die Schulassistenz konzentriert sich vielmehr darauf, eine unterstützende Umgebung zu schaffen, die es dem Kind ermöglicht, aktiv am schulischen Leben teilzunehmen.

Das Aufgabenspektrum der Elternassistenz erstreckt sich von der Hilfe im Haushalt bis zur Begleitung zu wichtigen Terminen und Freizeitaktivitäten. Dort, wo den Eltern die Kräfte schwinden, sei es organisatorisch oder physisch, gleicht die Assistenz aus. Ihr vielseitiger Einsatz schafft wertvolle Freiräume und stellt besonders in stressigen Lebensphasen eine enorme Entlastung für die Familie dar. Die Rolle zeichnet sich durch Flexibilität aus und passt sich den individuellen Bedürfnissen der Familie an, sei es für kurzfristige Einsätze oder langfristige Unterstützungen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Arbeit explizit keine Kinderbetreuung umfasst und keinerlei pädagogische Verantwortung für das Kind übernimmt. Stattdessen konzentriert sich die Unterstützung darauf, den Eltern im Alltag beizustehen und somit einen Beitrag zu einem ausgewogenen Familienleben zu leisten.

Fragen zur Beratung

Unsere Beratung für Assistenznehmer sowie die Begleitung im Antragsverfahren sind komplett kostenfrei. Die nachfolgenden Assistenzleistungen werden vollständig von den Kostenträgern finanziert, sodass keinerlei Kosten für den Assistenznehmer für all unsere Leistungen entstehen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die gemäß SGB als leistungsberechtigt gelten. Dies umfasst Menschen mit wesentlichen Behinderungen oder solche, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, sowie Personen mit verschiedenen Beeinträchtigungen, die ihre gleichberechtigte Teilhabe einschränken.

Die Beratungsgespräche können flexibel gestaltet werden: in Präsenz, per Telefon, Videochat, E-Mail oder WhatsApp. Wir richten uns nach den individuellen Bedürfnissen unserer Klienten und bieten auch Beratungen in Zusammenarbeit mit Familienangehörigen oder gesetzlichen Vertretern/Betreuern an.

Die Vereinbarung eines Beratungstermins bei uns ist flexibel und an deine Bedürfnisse angepasst. Du kannst uns hier direkt über das Kontaktformular auf der Website, per Anruf, per E-Mail oder sogar via WhatsApp erreichen. Diese Vielfalt an Kontaktmöglichkeiten stellt sicher, dass du, unabhängig von deiner persönlichen Situation oder Vorlieben, einfach und bequem mit uns in Verbindung treten kannst

Bei uns, in der Assistenz, bieten wir Beratungen an, die auf langjähriger persönlicher und beruflicher Erfahrung basieren. Da es für die Assistenz an sich keine fachliche Beratung gibt, wie es beispielsweise bei Pflegeleistungen der Fall ist, sind wir darauf angewiesen, unser Wissen und unsere Expertise einzusetzen. Unsere Beratung deckt keine rechtlichen Aspekte ab und ist daher nicht mit den spezialisierten Pflegeberatungen nach § 37.3 SGB XI vergleichbar. Stattdessen fokussieren wir uns darauf, praktische, erfahrungsbasierte Unterstützung anzubieten, die auf den individuellen Bedürfnissen und Situationen unserer Klienten basiert. Unser Ziel ist es, durch unsere umfassende Erfahrung hilfreiche Einblicke und Unterstützung zu bieten, die den Klienten in ihrem Alltag mit der Assistenz bestmöglich unterstützen.

Fragen zum Antragsverfahren

Die Bearbeitungszeit durch den Kostenträger beträgt erfahrungsgemäß mindestens 2-3 Monate. Dies kann jedoch je nach Komplexität des Einzelfalls und der Arbeitskapazität des jeweiligen Kostenträgers variieren.

Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Art der gewünschten Assistenz und dem jeweiligen Kostenträger ab. Generell benötigt werden ein formloser/formeller Antrag, eine fachärztliche Stellungnahme, ein Pflegegradbescheid inklusive Gutachten, ein Bescheid über den Grad der Behinderung sowie ein Dienstleistungsangebot des Leistungserbringers.

Mögliche Kostenträger sind Kranken- und Pflegekassen, Renten- und Unfallversicherungsträger, das Versorgungsamt, das Jugendamt, Träger der Eingliederungshilfe, das Sozialamt und die Agentur für Arbeit. Unser Hauptfokus liegt jedoch auf den Trägern der Eingliederungshilfe bzw. Inklusionsämtern. Die Wahl ist abhängig von deiner angestrebten Form der Assistenz sowie deinen persönlichen Umständen und Gegebenheiten.

Fragen zur Teamauswahl

Die Hauptverantwortung für die Suche nach deiner idealen Assistenzkraft liegt bei uns. Wir nutzen dafür verschiedene Plattformen, insbesondere unsere eigene Bewerbungsplattform auf unserer Webseite. Deine Vorschläge sind uns dabei sehr wichtig, denn wir wissen, wie entscheidend eine persönliche Verbindung zwischen dir und deiner Assistenzkraft ist. Teile uns gerne mit, wenn du jemanden kennst, der gut ins Team passen könnte. Gemeinsam finden wir die beste Unterstützung für dich, die genau auf deine individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Die Assistenzkräfte werden über uns, den Leistungserbringer, eingestellt und somit übernehmen wir alle Arbeitgeberverpflichtungen, wobei du lediglich die Rolle als Leistungsempfänger*in hast.

Bei der Zusammenstellung deines Assistenzteams hast du das entscheidende Wort. Wir vom Ruhrtaler Assistenzdienst leisten dabei wichtige Vorarbeit, indem wir eine sorgfältige Vorauswahl der Kandidat*innen treffen und basierend auf unserer Erfahrung und Expertise Empfehlungen aussprechen. Doch letztlich liegt die Entscheidung bei dir. Wir legen großen Wert darauf, dass es eine einvernehmliche Entscheidung zwischen allen Beteiligten ist – dir als Klient*in, dem potenziellen Teammitglied und uns als Dienstleister. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass jedes Teammitglied nicht nur fachlich qualifiziert ist, sondern auch menschlich zu dir passt und deinen individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Fragen zum Alltag mit Assistenz

Der verwaltungstechnische Aufwand für unsere Klient*innen ist gering, nahezu Null. Wir übernehmen die Gestaltung der Dienstpläne, kümmern uns um Urlaubsvertretungen, Krankheitsausfälle und rechnen direkt mit dem Kostenträger ab. Im Falle eines persönlichen Budgets gibt es etwas Aufwand für die Verwaltung der Finanzen, aber wir empfehlen, direkt mit dem Kostenträger abzurechnen, um den Aufwand zu minimieren.

Wir unterscheiden klar zwischen Assistenz und Pflege. Unsere Assistenz kann Grundpflege als sekundäre Nebenleistung umfassen, wie Unterstützung bei Toilettengängen, aber keine intensivpflegerischen Maßnahmen und auch nicht als primäre Leistung wie bei einem ambulanten Pflegedienst.

Unsere Assistenzkräfte agieren als deine Hände, Füße, Augen, Ohren und unterstützen dich in allen Bereichen, in denen du Einschränkungen hast. Sie sind da, um dir bei alltäglichen Aufgaben zu helfen, die du nicht mehr selbstständig erledigen kannst, sei es das Anreichen von Gegenständen, Unterstützung bei Toilettengängen, bei der Arbeit und in der Schule. In deiner Freizeit stehen sie dir zur Seite, ob bei sportlichen Aktivitäten, kulturellen Ereignissen oder einfach beim Spaziergang, und unterstützen dich bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder anderen Transportmitteln. Das Ziel ist es, dir ein möglichst selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu ermöglichen, indem wir praktisch als Erweiterung deiner eigenen Fähigkeiten fungieren und überall dort helfen, wo es nötig ist.

Fragen zur Arbeit als Assistenzkraft

Für die Tätigkeit als Assistenzkraft sind keine spezifischen fachlichen Qualifikationen vorgeschrieben. Personen mit privater Pflegeerfahrung, Pflegehelfer oder examinierte Pflegefachkräfte können gleichermaßen diese Rolle übernehmen.

Jede unserer Assistenzkräfte kann ihren Dienstplan, Überstunden, Minusstunden, Urlaubsanträge und Arbeitszeiten über das Programm Papershift im Web oder eingeschränkt auch per App einsehen und verwalten. 

In der Assistenz gibt es sehr viele, unterschiedliche Möglichkeiten. Du kannst klassische Modelle wählen wie bspw. 160 Stunden monatlich oder auch eigene, individuelle Stundensätze. Der Dienstbeginn, -ende richtet sich nach den Bedürfnissen des zu Versorgenden und kann dabei sehr individuell sein.

Abhängig von unterschiedlichen Faktoren erhältst du zwischen 4 und 6 Wochen Urlaub im Jahr.

Fragen zum Erste-Hilfe-Kurs

Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist gemäß §19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) strukturiert und umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Gesamtdauer der Schulung beträgt somit etwa 7 Stunden und 45 Minuten.

Im Erste-Hilfe-Kurs wirst du verschiedene lebensrettende Fähigkeiten erlernen. Dazu gehört die Rettung aus Gefahrenbereichen, die Erkennung und Maßnahmen bei Atemstörungen, die Identifikation kreislaufbedingter Probleme sowie die Durchführung von Maßnahmen bei einem Herzinfarkt. Du wirst auch die Wiederbelebung inklusive Beatmung und die Anwendung eines „Automatisierten Externen Defibrillators” (AED) praktisch üben. Des Weiteren werden Themen wie die richtige Seitenlage, die Versorgung von Wunden, Verbrennungen oder Verätzungen und viele weitere lebensrettende Maßnahmen behandelt.

Die Kurse finden in unseren Räumlichkeiten an der Bundesstraße 139 in Bestwig statt.