Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Ruhrtaler Assistenzdienst
Bundesstraße 139
59909 Bestwig
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Informationen zu Beratung, Organisation und Durchführung persönlicher Assistenz sowie Alltagsbegleitung für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website www.ruhrtaler-assistenzdienst.de informieren wir über unsere Assistenzangebote für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf. Interessierte können Informationen erhalten und Kontakt zu uns aufnehmen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Eine vollständige Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Wir arbeiten daran, die vollständige Tastaturbedienbarkeit für alle Bereiche herzustellen. Eine genaue Angabe können wir momentan nicht machen.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 03.02.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Ruhrtaler Assistenzdienst
Bundesstraße 139
59909 Bestwig
E-Mail: [email protected]
Telefon: 02904 - 1200
Link zur Website: https://www.ruhrtaler-assistenzdienst.de/